Bücher als Einwegware: KI-Training leert die Antiquariate

Ein Sachbuch von 1994 steht seit zwölf Jahren im Lager eines deutschen Antiquariats. Niemand will es. Dann kommt nachts um 3:12 Uhr eine automatisierte Bestellung aus Nordamerika. Das Buch reist über den Atlantik, wird dort maschinell vom Buchrücken getrennt, seitenweise durch einen Scanner gezogen und landet als Altpapier im Container. Übrig bleibt eine Textdatei von vielleicht 500 Kilobyte.

Der Weg dorthin hat rund tausendmal mehr Emissionen verursacht als die Datei je verursachen wird. Genau das ist der Punkt, den ich an dieser Geschichte bemerkenswert finde.

Was tatsächlich passiert

Antiquare in Deutschland und der Schweiz berichten seit dem Frühjahr von auffälligen Großbestellungen, meist nachts, meist automatisiert, meist gezielt: Sachbücher ab 1970, mit ISBN, gerne Ladenhüter. Als Besteller tritt unter anderem eine kanadische Plattform auf, die sich selbst als Buchrecycling-Unternehmen beschreibt.

Beim destruktiven Scannen trennt eine Maschine den Buchrücken ab und zieht die Einzelseiten mit hoher Geschwindigkeit ein. Das ist schneller und billiger als schonendes Scannen. Eine Texterkennung extrahiert den Fließtext, der Text wird in Token zerlegt und Teil eines Trainingskorpus. Das physische Buch existiert zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Warum das rechtlich funktioniert

In den USA hat ein Bundesrichter im Juni 2025 entschieden, dass gekaufte Bücher zu zerschneiden, zu scannen und damit ein Modell zu trainieren unter die Fair-Use-Doktrin fällt. Die Exemplare waren legal erworben, das Training galt als hochgradig transformativ. Zum Milliardenvergleich kam es aus einem anderen Grund: Parallel hatte dasselbe Unternehmen Millionen Bücher aus Schattenbibliotheken heruntergeladen. Nicht das Schreddern war das juristische Problem, sondern die Raubkopie.

Info
In Europa ist die Lage anders, aber nicht so eindeutig, wie viele annehmen. § 44b UrhG erlaubt Vervielfältigungen für Text und Data Mining an rechtmäßig zugänglichen Werken, sofern kein Nutzungsvorbehalt besteht. Entscheidend ist ein Detail: Maschinenlesbar muss dieser Vorbehalt nur bei online zugänglichen Werken sein. Für analog verfügbare Werke kann der Rechteinhaber ihn nach herrschender Auffassung auch mit anderen Mitteln erklären, etwa durch eine einseitige Erklärung im Sinne von Erwägungsgrund 18 der DSM-Richtlinie. Ein klar formulierter Vermerk im Impressum eines gedruckten Buchs käme also in Betracht. Entschieden hat das bislang kein Gericht. Und das Zerstören des eigenen Exemplars ist ohnehin keine Frage des Urheberrechts, sondern des Sacheigentums.

Die Rechnung, die niemand aufmacht

Ich beschäftige mich seit Jahren mit Embodied Carbon, also mit den Emissionen, die in einem Gegenstand bereits stecken. Ein gedrucktes Buch trägt grob ein bis drei Kilogramm CO₂ aus Papier, Druck und Bindung mit sich. Diese Emissionen sind längst gezahlt. Das Buch ist ein abgeschriebenes Gut, das sich beliebig oft lesen, verleihen und weiterverkaufen lässt.

Der interkontinentale Versand kommt obendrauf, dann der Schredder. Ein mehrfach nutzbares Objekt wird für eine einmalige Auswertung verbraucht. Zum Vergleich: Läge derselbe Text als Datei vor, ginge es um Bruchteile eines Gramms CO₂. Wir reden über einen Faktor in der Größenordnung von tausend bis zehntausend, je nach Versandweg.

Und die Halbwertszeit des Ergebnisses ist kurz. Trainingskorpora werden ersetzt, Modelle abgelöst. Der Datensatz ist in wenigen Jahren Geschichte. Das Buch ist es für immer.

Was daraus folgt

Für die Klimabilanz der KI-Branche sind diese Buchmengen kein großer Posten. Das behaupte ich gar nicht. Bemerkenswert ist etwas anderes: Digitalisierung wird üblicherweise damit begründet, dass sie Material ersetzt. Hier passiert exakt das Gegenteil. Physische Substanz wird in Token verwandelt und dabei vernichtet. Das ist kein Effizienzgewinn, das ist eine Einbahnstraße.

Tipp
Wenn Du selbst Rechte an Texten hältst: Formuliere einen Nutzungsvorbehalt und mach ihn maschinenlesbar. Für Websites bedeutet das einen expliziten Eintrag in der robots.txt für die bekannten KI-Crawler plus eine eindeutige Klausel im Impressum. Ein Halbsatz in den AGB reicht nach aktueller Rechtsprechung voraussichtlich nicht.

Wer Antiquariat betreibt, kann heute wenigstens hinschauen, wohin ein Konvolut geht. Eine rechtliche Handhabe gibt es nicht, eine Entscheidung schon.

Digitale Nachhaltigkeit endet nicht an der Steckdose des Rechenzentrums. Sie beginnt bei der Frage, was ein System verbraucht, um überhaupt zu entstehen. Und ein Buch, das für ein paar hundert Kilobyte Text stirbt, ist die teuerste Form der Datenerhebung, die ich kenne.

Quellen: KI scannt Bücher: Antiquariate im Visier von Zoom Books (WDR) · Text und Data Mining nach dem neuen Urheberrecht (CMS Deutschland)