Am 15. Februar 2001 teilte T-Online mit, dass die Flatrate abgeschafft wird. Rund 400.000 Kunden mussten in Zeittarife wechseln. Die Begründung lieferte Telekom-Vorstand Gerd Tenzer: Vielsurfer blieben rund um die Uhr verbunden und blockierten das Telefonnetz.
25 Jahre später hat das Oberlandesgericht Koblenz eine Klausel von 1&1 gekippt, mit der sich der Anbieter das Recht sichern wollte, unlimitierte Mobilfunktarife bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten“ zu drosseln oder zu kündigen. Es ist derselbe Konflikt, nur eine Netzgeneration weiter.
Drei Anläufe, dasselbe Muster
2001 ging es über den Preis: Tarif zurückziehen, Kunden umstellen. Das funktionierte kurzfristig, aber der Markt drehte sich nicht zurück. Die DSL-Flatrate blieb im Angebot, weil jemand anderes sie sonst verkauft hätte.
2013 versuchte es die Telekom über die Vertragsbedingungen und wollte DSL-Anschlüsse ab 75 Gigabyte drosseln. Das Landgericht Köln erklärte die Klausel für unwirksam, Aktenzeichen 26 O 211/13. Das Argument ist bis heute gültig: Wer „Flatrate“ auf das Angebot schreibt, verspricht Unbegrenztheit, und eine Volumengrenze im Kleingedruckten benachteiligt den Kunden unangemessen.
2026 nun der dritte Anlauf, wieder über die Vertragsbedingungen, wieder gescheitert. Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt, weil unbestimmte Formulierungen nicht ausreichen, um Einschränkungen zu regeln. Wenige Wochen zuvor hatte es Telefónica vor dem Oberlandesgericht Bamberg getroffen.
Der Markt entscheidet die Frage sowieso
Bemerkenswert ist, was 1&1 in diesem Jahr parallel dazu getan hat. Im Frühjahr wurde die Vermarktung günstiger Tarife eingestellt und bei teureren Tarifen das inkludierte Datenvolumen gesenkt. Ergebnis laut Halbjahresbericht: rund 150.000 verlorene Mobilfunkverträge, allein im April 100.000 Kündigungen.
Gleichzeitig sanken die Investitionen in Sachanlagen leicht auf 283,6 Millionen Euro, nach 297 Millionen im Vorjahreszeitraum. Für ein Unternehmen, das ein Mobilfunknetz von Grund auf baut, ist das ein überschaubarer Betrag. Auf dem Land hängt der Betrieb weiter am eingekauften Roaming im Netz von Vodafone.
Wer Nachfrage im Kleingedruckten begrenzt, statt Kapazität zu schaffen, verliert seine Kunden an den nächsten Anbieter. Das war 2001 so und ist es heute. Die Frage, ob es Flatrates gibt, entscheidet nicht die Technik und auch kein Gericht, sondern der Wettbewerb. Und der hat sie seit 25 Jahren jedes Mal gleich beantwortet.
Was mich daran wirklich interessiert
Für mich liegt der spannende Teil woanders. Die Zahlen der Bundesnetzagentur für 2025: 8,4 Gigabyte je SIM-Profil und Monat, 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Festnetz 376 Gigabyte je Anschluss und Monat, ein Zuwachs von 54 Gigabyte binnen eines Jahres. Niemand hat beschlossen, mehr zu verbrauchen. Es ist einfach passiert.
Eine Pauschale macht Verbrauch unsichtbar. Und was unsichtbar ist, optimiert niemand. Das betrifft nicht nur die Nutzer. Es betrifft vor allem die, die Software und Websites bauen. Automatisch startende Videos, Schriften in acht Schnitten, ungenutzte Frameworks: All das gibt es nur, weil auf der Empfängerseite niemand die Rechnung sieht. Die Flatrate hat den Verbrauch nicht erzeugt. Sie hat lediglich das Signal abgeschaltet, an dem sich Sparsamkeit hätte orientieren können.
Deshalb halte ich die Volumengrenze für den falschen Hebel, und zwar in beide Richtungen. Sie trifft die Falschen, nämlich die Empfänger, und sie schließt Menschen mit knappem Budget von der Nutzung aus. Der richtige Hebel liegt bei der Quelle.
Ein Tarif kann Verbrauch unsichtbar machen, aber nicht verschwinden lassen. Übertragen wird jedes Byte trotzdem, bezahlt wird es trotzdem, und Energie kostet es auch.
Quellen: heise online zum Urteil des OLG Koblenz · Golem zum Halbjahresbericht von 1&1 · heise online zum Ende der T-Online-Flatrate 2001 · Verbraucherzentrale NRW zum Urteil des LG Köln 2013 · Bundesnetzagentur, Jahresbericht Telekommunikation 2025
