Zwei Stichtage, eine Richtung
Innerhalb von fünf Tagen ändern sich die Spielregeln für grünes Hosting gleich doppelt. Seit dem 27. September gelten in Deutschland die neuen UWG-Regeln aus der EmpCo-Richtlinie für Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern. Ab dem 1. Oktober gelten bei der Green Web Foundation (GWF) die größten Änderungen ihrer Prüfkriterien seit der Gründung.
Zwei unabhängige Regelwerke, eine gemeinsame Botschaft: Wer „grün“ sagt, muss es belegen können. Und Kompensation ist kein Beleg mehr.
Für Website-Siegel habe ich die Folgen vor ein paar Tagen beschrieben: web4nature und °Cleaner Web stellen ihre Siegel ein. Heute geht es eine Ebene tiefer, um das Hosting selbst.
Was sich bei der Green Web Foundation ändert
Die bisherigen Kriterien der GWF stammen aus dem Jahr 2019. Die neuen orientieren sich an den Technical Criteria von RE100 und am Standard der 24/7 Carbon-Free Coalition. Vier Änderungen stechen heraus:
Belege statt Berichte. Ein Nachhaltigkeitsbericht, in dem „100 Prozent Ökostrom“ steht, reicht ohne unabhängige Prüfung nicht mehr. Die GWF will die zugrunde liegenden Dokumente sehen: Stromlieferverträge (PPAs), Herkunftsnachweise oder Nachweise über Eigenerzeugung.
Keine Offsets mehr. CO₂-Kompensation wird als Grundlage für eine Verifizierung nicht mehr akzeptiert. Die Begründung der GWF: Es geht darum, den Strom zu ändern, mit dem Server laufen, nicht darum, Schaden nachträglich zu verrechnen.
Kein Freifahrtschein für grüne Regionen. Wer in einem Land mit hohem Ökostromanteil sitzt, konnte das bisher als Begründung nutzen. Jetzt muss nachgewiesen werden, dass für den eigenen Verbrauch Herkunftsnachweise entwertet wurden. Sonst wird derselbe Ökostrom womöglich zweimal verkauft.
Glaubwürdige Nachweise. Zertifikate müssen aktuell sein (laufendes oder letztes Kalenderjahr), mindestens jährlich abgeglichen, im selben Strommarkt erworben und exklusiv dem Anbieter zugeordnet. Norwegischer Wasserkraftstrom macht damit keinen Server in Singapur mehr grün.
Dazu kommt ein freiwilliges „Fossil-free Statement“: eine öffentliche, datierte Selbstverpflichtung, bis wann ein Anbieter vollständig stündlich abgeglichenen fossilfreien Strom nutzen will.
Warum am 1. Oktober noch niemand aus dem Verzeichnis fällt
Meine erste Vermutung war: Nach dem Stichtag bleibt nur ein Bruchteil der grünen Hoster übrig. So schnell geht es aber nicht. Die neuen Kriterien gelten ab 1. Oktober nur für neue Anträge und Reverifizierungen. Bereits gelistete Anbieter müssen sie erst bei ihrer nächsten jährlichen Prüfung im Frühjahr oder Sommer 2027 erfüllen.
Und Zertifikate bleiben erlaubt. Herkunftsnachweise sind weiterhin eine gültige Grundlage, sie müssen nur zeitlich, räumlich und rechnerisch zum Verbrauch passen. Aussortiert werden vor allem Anbieter, die auf Offsets, pauschale Berichte oder den Strommix ihres Standorts gesetzt haben.
Wie viele das sind, lässt sich heute seriös nicht beziffern. Ich schaue mir das Verzeichnis nach der Reverifizierungsrunde 2027 noch einmal an.
Belegt ist noch nicht fossilfrei
Hier liegt für mich der eigentliche Kern. Die neuen Kriterien machen grünes Hosting ehrlicher, aber nicht automatisch grüner. Ein jährlich gematchtes Zertifikat belegt, dass über das Jahr gerechnet genug Ökostrom eingekauft wurde. Es belegt nicht, dass der Server um 19 Uhr an einem windstillen Januarabend mit Ökostrom lief.
Wie groß diese Lücke ist, zeigt die GWF an sich selbst. Sie rechnet die Anbieter, die sie nutzt, nach dem Stufenmodell durch und kommt auf 67 Prozent Fortschritt in Richtung vollständig stündlich abgeglichenem Ökostrom. Und das bei einer Organisation, die seit 2006 den weltweit größten Datensatz zu grünem Hosting aufbaut.
Den Umstieg auf stündliche Nachweise kündigt die GWF zwar an, aber frühestens für 2028. Bis dahin trennt das grüne Häkchen Dokumentation von Marketing. Die Trennung zwischen fossilem und fossilfreiem Betrieb kommt erst danach.
Prüf Deine eigenen Aussagen
Die juristische Bewertung überlasse ich bewusst Fachleuten. Aber die Fragen, die Du Dir jetzt intern stellen solltest, liegen auf dem Tisch. Das neue UWG verbietet unter anderem Nachhaltigkeitssiegel ohne hinreichende Zertifizierung und Werbung mit reduzierten Emissionen, die auf Kompensation beruht. Pauschale Begriffe wie „grün“ oder „klimafreundlich“ brauchen einen Nachweis.
Wenn Du eine Website betreibst:
- Steht auf Deiner Seite „grün gehostet“, „klimaneutral“ oder etwas Ähnliches? Wird die Aussage direkt daneben konkretisiert?
- Kennst Du die Nachweise, auf denen die Aussage Deines Hosters beruht, oder nur seine Werbung?
- Bindest Du ein Badge ein, etwa das der GWF? Ist das aus Sicht Deiner Kunden ein Siegel? Und wenn ja, welches Prüfsystem steht dahinter?
Wenn Du Hosting anbietest:
- Beruht Dein Grünanspruch ganz oder teilweise auf Offsets oder auf dem Strommix Deines Standorts?
- Kannst Du Herkunftsnachweise vorlegen, die für das letzte Jahr, Deinen Strommarkt und Deinen Verbrauch gelten?
- Richtet sich Deine Kommunikation nur an Unternehmen oder auch an Privatkunden? Reine B2B-Kommunikation ist nach Einschätzung der EU-Kommission grundsätzlich nicht erfasst, die Grenze ist in der Praxis aber oft fließend.
Mein Vorschlag für heute: Schreib Deinem Hoster eine kurze Mail und frag nach den Herkunftsnachweisen für das letzte Kalenderjahr, nach Strommarkt und Menge. Die Antwort sagt Dir mehr über sein grünes Hosting als jede Landingpage.
Grün ist ab jetzt keine Behauptung mehr, sondern eine Beweisfrage.
Quellen: Green Web Foundation: A summary of the upcoming changes to our verification criteria · Green Web Foundation: Introducing our Fossil-free Statement · Green Web Foundation: Verifizierungskriterien · KPMG Law: Die EmpCo tritt in Kraft · Ebner Stolz: Umsetzung der EmpCo-Richtlinie · IHK Schwerin: Neue Regelungen im UWG
