Die Zustimmung kommt mit dem nächsten Post
Ab dem 30. Oktober 2026 gelten neue Geschäftsbedingungen für alle, die Facebook, Instagram, WhatsApp oder den Messenger geschäftlich nutzen. Darin steht ein Absatz, den die alten Bedingungen vom März 2024 nicht kannten: Meta oder beauftragte Dritte dürfen Scraper, Bots und Crawler auf alle Domains und URLs schicken, die mit Deinen Produkten oder Diensten verbunden sind. Sie dürfen dort regelmäßig Updates abholen, die Inhalte zum Training der eigenen Produkte verwenden und sich dafür Test-Zugangsdaten anlegen.
Zustimmen musst Du nicht aktiv. Wer nach dem Stichtag weiter eine Facebook-Seite pflegt, Anzeigen schaltet oder die Business Suite öffnet, hat akzeptiert. Ein Opt-out gibt es nicht, nur den Ausstieg. Das betrifft nicht nur Verlage, sondern jeden Handwerksbetrieb und jede Agentur mit Unternehmensseite.
Bemerkenswert finde ich, wer hier eigentlich zahlt. Die Klausel steht auch in den Werbebedingungen. Es geht also nicht um das alte Muster „kostenloser Dienst gegen Daten“, sondern um zahlende Werbekunden, die zusätzlich ihre Website als Trainingsmaterial einbringen.
Kontrolle? Die braucht Meta nicht
Die naheliegende Frage ist, wie Meta das durchsetzen will. Die Antwort: gar nicht. Meta muss niemanden sperren und nichts kontrollieren. Die Bedingungen drehen die Beweislast um. Bisher musste ein Crawler darauf hoffen, dass die robots.txt ihn durchlässt. Künftig kann Meta auf einen Vertrag verweisen.
Meta widerspricht dieser Lesart. Ein Sprecher erklärte gegenüber Nieman Lab, die Klausel bündele nur verstreute ältere Regelungen, am Crawling ändere sich nichts, und die robots.txt wirke weiterhin. Ein anderer Sprecher betonte, es gehe um Produktinformationen für Anzeigen, nicht um Nachrichtenseiten. Das Problem: In den neuen Bedingungen selbst kommt die robots.txt nicht vor. Drei von Nieman Lab befragte Juristen halten es deshalb für möglich, dass Meta die vertragliche Erlaubnis über technische Sperren stellt. Eine Absichtserklärung im Pressegespräch ist eben kein Vertragstext.
Das ist übrigens kein neues Muster. Schon der Gefällt-mir-Button hat Daten von Websitebesuchern an Meta geschickt, auch von Menschen ohne Facebook-Konto. Der EuGH hat 2019 im Fall Fashion ID entschieden, dass Websitebetreiber dafür mitverantwortlich sind.
Last ohne Gegenleistung
Für mich ist der ökologische Kern schnell erzählt. Meta-ExternalAgent ist nach Metas eigener Dokumentation ein Crawler für das Training von KI-Modellen. Ein Trainings-Crawler schickt keine Besucher zurück, er hat dafür schlicht keinen Mechanismus. Jede Anfrage kostet Rechenzeit auf Deinem Server, Übertragung im Netz und Speicher bei Meta, und das wiederholt sich, denn die Klausel erlaubt ausdrücklich das periodische Abholen von Updates.
Effizientere Crawler lösen das nicht. Die nachhaltigste Anfrage ist die, die nie gestellt wird. Genau diese Entscheidung nimmt Dir die Klausel aus der Hand, sobald Du geschäftlich bei Meta bist.
Raus ist nicht ganz raus
Ich habe alle Brücken zu Meta abgebrochen. Ein Vertrag mit Meta besteht für datensm.art also nicht, und ohne Vertrag kann Meta sich auch auf keine Vertragsklausel berufen. Ganz entspannt bin ich trotzdem nicht. Die Klausel erfasst auch URLs, die durch die Nutzung von Meta-Produkten durch andere verfügbar werden. Der European Publishers Council befürchtet, dass damit schon ein geteilter Link als Erlaubnis gewertet werden könnte, und hat die EU-Kommission eingeschaltet. Wie weit das trägt, werden am Ende Gerichte klären.
Für alle ohne Geschäftskonto bleibt deshalb das alte Werkzeug: ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt in der robots.txt. Und wer ein Geschäftskonto hat, muss jetzt abwägen, ob die Reichweite auf Facebook den Zugriff auf die eigene Website wert ist.
User-agent: meta-externalagent und Disallow: / in Deiner robots.txt. Meta-WebIndexer, der Inhalte für Meta-AI-Antworten mit Quellenlink sucht, kannst Du getrennt davon zulassen. Prüfe danach in Deinen Server-Logfiles, ob der Crawler sich tatsächlich daran hält.Quellen: Meta’s new commercial terms will allow the scraping of news sites, legal experts say (Nieman Lab, 15. Oktober 2026) Meta Web Crawlers (Meta for Developers) Meta’s New Terms Expand Crawling Rights Beyond Advertisers (Search Engine Journal, 16. Oktober 2026)
