Es gibt einen einfachen Test für jede Nachhaltigkeitsrichtlinie: Wann hat sie zuletzt dazu geführt, dass etwas nicht gebaut wurde? Wer darauf keine Antwort hat, besitzt kein Steuerungsinstrument, sondern einen Text. Und Texte sind billig.
Die vier Erfolgskriterien von Guideline 5.1
Öffentliche Dokumente: Entwickle, veröffentliche und pflege zentrale organisatorische Richtlinien wie einen Ethikkodex, Produktleitlinien, eine Cloud-Nachhaltigkeitsstrategie sowie Erklärungen zu Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Beschreibe darin in klarer Sprache die digitalen Produkte, Dienste und neuen oder disruptiven Technologien wie KI. Mache diese Richtlinien öffentlich zugänglich und halte sie zur Nachvollziehbarkeit versioniert.
Erreichtes und Konformität: Veröffentliche Erreichtes im Bereich der Web-Nachhaltigkeit, entsprechende Funktionen, Aktualisierungen zur Konformität und weitere relevante Informationen in einem eigenen Nachhaltigkeitsbereich.
Governance im Zeitverlauf: Lege Nachweise dafür vor, dass Nachhaltigkeitsrichtlinien und -praktiken über die Zeit tatsächlich umgesetzt, überwacht und gesteuert werden.
Technologiegesetzgebung: Setze Dich für evidenzbasierte Gesetze und Standards ein und halte sie ein, soweit sie digitalen Datenschutz, Arbeitnehmerrechte, Transparenz, Rechenschaft, den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien und digitale Nachhaltigkeit voranbringen. Bemühe Dich zugleich, über die Mindestanforderungen hinauszugehen, insbesondere indem Du unnötige Datenerhebung vermeidest, um in Übereinstimmung mit den Anforderungen an Barrierefreiheit und Datenschutz einen effizienten und zugänglichen Nutzungsweg zu erhalten.
Meine Einordnung
Diese Guideline steht am Anfang der Kategorie, und das ist kein Zufall. Alles, was in den technischen Kapiteln folgt, sind Optimierungen innerhalb eines Rahmens. Hier wird der Rahmen gesetzt.
Das erste Kriterium enthält einen Halbsatz, der 2026 aktueller kaum sein könnte: die ausdrückliche Aufforderung, in den eigenen Richtlinien klar zu KI Stellung zu beziehen. Das ist ungewöhnlich konkret für ein Strategiedokument und berechtigt. Wer heute KI in der Produktion einsetzt, beim Schreiben, Gestalten oder Programmieren, trifft eine Entscheidung mit Ressourcen- und Vertrauensfolgen. Auf datensm.art gibt es dazu eine eigene Seite, die offenlegt, wo und wie ich KI einsetze. Nicht weil es jemand verlangt, sondern weil ich die Frage lieber selbst beantworte, als sie offenzulassen.
Neu in dieser Aufzählung ist die Cloud-Nachhaltigkeitsstrategie. Das klingt nach Konzern, ist aber auch im Kleinen beantwortbar, und die Antwort darf lauten: Wir nutzen keine. Auf datensm.art läuft nichts in einer Cloud, sondern auf einem einzelnen Server, dessen Betreiber ich benennen kann. Auch das ist eine Cloud-Strategie, nur eben eine, die mit einer Absage beginnt.
Leicht überlesen wird das Wort am Ende des ersten Kriteriums: versioniert. Eine Nachhaltigkeitserklärung ohne Datum ist wertlos, weil niemand prüfen kann, ob sie noch gilt. Dasselbe verlangt das dritte Kriterium mit dem Wort Nachweise. Eine Absichtserklärung ist keine Governance. Nachweisbar wird sie erst, wenn jemand von außen die Entwicklung über die Zeit sehen kann.
Das vierte Kriterium hat mich beim Lesen überrascht, im positiven Sinn. Es fordert nicht nur, geltendes Recht einzuhalten, sondern ausdrücklich, über die Mindestanforderungen hinauszugehen und unnötige Datenerhebung zu vermeiden. Damit steht Datensparsamkeit wörtlich in einer Guideline zur Produktstrategie. Das ist bemerkenswert, weil es zwei Dinge zusammenbringt, die in Unternehmen üblicherweise getrennte Abteilungen sind: Datenschutz und Nachhaltigkeit. Beide führen zur selben Handlung. Jeder Datensatz, den Du nicht erhebst, muss nicht übertragen, nicht gespeichert, nicht gesichert und nicht geschützt werden.
Für kleine Betriebe klingt das alles nach Konzernbürokratie, ist es aber nicht. Für ein Ein-Personen-Unternehmen genügen ein paar öffentliche Seiten mit Datum: wie die Website betrieben wird, wie es um Barrierefreiheit steht, wie KI eingesetzt wird. Das erfüllt die ersten drei Kriterien im Kleinen und ist mehr, als die meisten Agenturen vorweisen können.
Wo ich weiter gehe
Die Guideline beschreibt sehr genau, was veröffentlicht werden soll, und lässt eine Frage offen: Woran erkennt man, dass eine Strategie überhaupt eine ist?
Meine Antwort: an dem, was sie ausschließt. Eine Produktstrategie, die nur beschreibt, was man alles Gutes tun möchte, ist ein Wunschzettel. Zur Strategie wird sie in dem Moment, in dem sie eine Absage begründet, gegenüber einer Funktion, einem Auftrag oder einem ganzen Produkt.
In meiner Beratung erlebe ich beides. Ich habe Unternehmen gesehen, deren Ethikkodex tatsächlich verhindert hat, dass ein Tracking-Verfahren eingeführt wurde. Und ich habe deutlich mehr Kodizes gesehen, die in einem Ordner lagen, während im Nebenraum das Gegenteil beschlossen wurde. Der Unterschied lag nie an der Formulierung, sondern daran, ob jemand die Richtlinie im Entscheidungsmoment auf den Tisch legen durfte.
Deshalb halte ich den entscheidenden Satz einer Nachhaltigkeitsrichtlinie nicht für den, der ein Ziel nennt, sondern für den, der eine Grenze zieht. Ziele lassen sich verschieben. Grenzen zwingen zu einer Entscheidung.
Dein erster Schritt heute
Fang klein an und mach den Anfang überprüfbar.
Und wenn Du KI einsetzt, beim Schreiben, Gestalten oder Programmieren: Schreib auch das auf dieselbe Seite. Diese Frage stellt sich Dein Publikum ohnehin, und eine eigene Antwort ist besser als eine vermutete.
Eine Strategie erkennt man nicht an dem, was sie verspricht, sondern an dem, was sie ausschließt.
Quelle: W3C-Fassung von Guideline 5.1
