Offenlegung und Berichterstattung unterstützen

Auf vielen Unternehmenswebsites ist der Nachhaltigkeitsbericht die größte einzelne Datei. Ein PDF mit hundert Seiten, aufwendigen Grafiken und Bildern in Druckauflösung, zweistellige Megabyte schwer, für Screenreader kaum erschließbar und auf dem Telefon unlesbar. Jeder, der darauf klickt, lädt das gesamte Dokument herunter, um vielleicht drei Zahlen daraus zu lesen. Diese Ironie ist mehr als eine Anekdote: Sie zeigt, dass Berichterstattung und tatsächliche Wirkung getrennte Wege gehen können. Guideline 5.8 versucht, sie wieder zusammenzuführen.

Info

Die vier Erfolgskriterien von Guideline 5.8

Richtlinien und Praktiken: Erstelle und veröffentliche Richtlinien und Verfahren zur Offenlegung der ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Auswirkungen digitaler Produkte, Programme und Dienste, im Einklang mit anerkannten Standards.

Wirkungsberichte: Veröffentliche mindestens jährlich einen öffentlichen Nachhaltigkeitsbericht, einschließlich des Fortschritts gegenüber früheren Berichten und gegenüber den eigenen Web-Nachhaltigkeitszielen.

Transparente Berichterstattung: Etabliere und pflege transparente Berichtspraktiken für die Emissionen sowie für die ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Auswirkungen digitaler Produkte und Webdienste.

Wirkungsminderung: Erkläre deutlich, wie die ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Auswirkungen verringert werden, und vermeide dabei irreführende Praktiken wie Doppelzählung, Greenwashing, das Weglassen von Daten oder selektive Berichterstattung.

Meine Einordnung

Diese Guideline richtet sich erkennbar an Organisationen mit Berichtspflichten. Der Kreis dieser Unternehmen ist in Europa zuletzt politisch mehrfach neu gezogen worden, weshalb ich hier keine Zahl nenne, die morgen falsch ist. Fest steht: Wer berichtet, berichtet über Energie, Reisen, Gebäude, Lieferketten. Die digitale Infrastruktur taucht darin praktisch nie eigenständig auf. Sie verschwindet in Sammelposten oder fällt ganz heraus, weil sie niemand zuordnen kann.

Genau deshalb ist das dritte Kriterium wichtiger, als es klingt. Es verlangt ausdrücklich Berichtspraktiken für die Emissionen digitaler Produkte und Webdienste. Das ist die Aufforderung, eine Position sichtbar zu machen, die in den meisten Berichten schlicht fehlt.

Am schärfsten formuliert ist das vierte Kriterium. Doppelzählung, Greenwashing, Weglassen von Daten, selektive Berichterstattung: Diese vier Begriffe stehen selten so nebeneinander in einem Standard. Sie beschreiben nicht Betrug, sondern die üblichen Bequemlichkeiten. Man berichtet den Wert, der gut aussieht, lässt den Bereich weg, für den keine Daten vorliegen, und rechnet eine Einsparung zweimal, weil sie in zwei Projekten auftaucht.

Und dann ist da das zweite Kriterium mit seinem unscheinbaren Zusatz: Fortschritt gegenüber früheren Berichten. Damit ist der einmalige Bericht entwertet. Ein Bericht ohne Vorjahresvergleich ist eine Momentaufnahme, kein Nachweis.

Wo ich weiter gehe

Ich betreibe kein berichtspflichtiges Unternehmen. Für mein Büro gilt das Naheliegende: möglichst sparsam betreiben, und ich gehe zu Fuß zur Arbeit. Das ist wenig spektakulär und schnell erzählt.

Trotzdem halte ich diese Guideline auch für kleine Betriebe für relevant, und zwar in umgekehrter Richtung als bei Konzernen. Wer zu Fuß zur Arbeit geht, kein Firmenfahrzeug hat und ein kleines Büro betreibt, hat womöglich einen digitalen Fußabdruck, der den restlichen Betrieb übersteigt: Website, Cloud-Speicher, Newsletter-Versand, Videokonferenzen, KI-Werkzeuge. Bei einer Beratung oder Agentur ist die IT nicht der Nebenschauplatz, sondern der Hauptposten. Wer also klein ist und trotzdem berichten möchte, sollte genau dort anfangen, wo Konzerne aufhören.

Die passende Form ist dann keine Berichtssimulation.

Achtung
Ausgleichszahlungen sind keine Reduktion. Wer kompensierte Emissionen als Fortschritt ausweist, betreibt genau die Doppelzählung, die das vierte Kriterium untersagt: Dieselbe Tonne wird einmal beim Zertifikateanbieter und einmal in der eigenen Bilanz gutgeschrieben. Weise Kompensation, wenn überhaupt, getrennt aus und niemals als Verringerung der eigenen Wirkung.

Für kleine Betriebe empfehle ich stattdessen eine einzige ehrliche Seite in HTML: was wir messen, welche Zahlen dabei herauskommen, was wir im letzten Jahr geändert haben und was wir ausdrücklich nicht wissen. Der letzte Punkt ist der wertvollste. Eine offengelegte Lücke ist glaubwürdiger als eine geschätzte Zahl mit zwei Nachkommastellen, und sie ist genau das Gegenteil von selektiver Berichterstattung.

Und wenn ein Bericht entsteht, dann bitte als Webseite und nicht als schweres PDF. Ein Nachhaltigkeitsbericht, dessen Auslieferung selbst zum größten Datenposten der Website wird, widerlegt sich beim Herunterladen.

Dein erster Schritt heute

Du brauchst keinen Berichtsstandard. Du brauchst eine Seite mit vier Absätzen.

Tipp
Leg eine HTML-Seite an mit vier Überschriften: Was wir messen. Wie die aktuellen Zahlen aussehen. Was wir im letzten Jahr verändert haben. Was wir nicht wissen. Trag unter der ersten Überschrift zunächst nur das ein, was Du wirklich hast, etwa Seitengewicht und jährliches Datenvolumen. Datiere die Seite und trag Dir einen Termin in zwölf Monaten ein.

Wenn Du im nächsten Jahr etwas Schlechteres einträgst als heute, hast Du die Guideline besser erfüllt als die meisten Hochglanzberichte.

Ein Bericht, den niemand lesen kann, ist kein Bericht. Eine Zahl, deren Herkunft man nicht erklären kann, ist keine Zahl.

Quelle: W3C-Fassung von Guideline 5.8